Segeln im SVOH und auf dem Dümmer – eine Klarstellung
- Nach der Info des Krisenstabes der nds. Landesregierung ist Segeln als Individualsportart auch aus Vereinshäfen erlaubt. Wir dürfen also unter Berücksichtigung der Kontaktbeschränkungen segeln. Der Landesseglerverband Niedersachsen hat auf seiner Seite umfangreich dazu Erläuterungen.
- Der für den Dümmer – und auch unseren Hafen – zuständige Landrat des LK Diepholz sieht das Segeln auf dem Dümmer unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen ausdrücklich auch nicht als kritisch an (so seine Mail vom 05.04.2020 an den 1. Vors. der WGD). Die Häfen sind nach Auffassung des Landrats bislang nicht ausdrücklich gesperrt, segeln daher erlaubt. Auch sind die Hafenanlagen nicht unter den Begriff der Sportstätten zu fassen, sodass die Hafenanlagen unter Einhaltung der Regelungen zur Kontaktvermeidung betrieben werden können.
- Folgendes ist durch die Verordnungen des Landes Niedersachsen als Kontaktgebot/verbot zwingend einzuhalten:
- Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
- Verboten sind Zusammenkünfte in Vereinseinrichtungen
- In der Öffentlichkeit hat jede Person einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten. Dies gilt auch für körperliche und sportliche Betätigung im Freien.
- Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf höchstens zwei Personen und 1,5 m Abstand voneinander beschränkt.
- Für den SVOH gilt ferner:
- das Seglerhaus wird geschlossen gehalten,
- alle Tore (auch das Fußgängertor) sind zur Vermeidung von Publikumsverkehr und unnötigen Besuchen nach der Nutzung zu schließen.
- Dass alle vorstehenden Regelungen vorläufig sind, versteht sich von selbst. Wir appellieren an euren gesunden Menschenverstand, den es gerade jetzt einzuschalten gilt.
Der Vorstand des SVOH
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